BFH: Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg
Der BFH hat durch Urteil vom 28.9.2010 – IX R 42/09 – entschieden: Erhaltungsaufwendungen können Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). Eine solche Zuwendung kann auch in einer vGA zu Gunsten des Steuerpflichtigen liegen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2924-3 unter www.betriebs-berater.de