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Steuerrecht
07.04.2020
Steuerrecht
BT: Absetzung von Verlusten gestreckt

Die infolge der Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung des Vermögensverfalls bei Forderungsausfällen und Verlusten aus Termingeschäften resultierenden Steuermindereinnahmen werden auf jährlich rund 100 Mio. Euro geschätzt.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18035) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17472) mit. Durch die Neuregelung im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen würden diese Steuermindereinnahmen zeitlich gestreckt. Dadurch werde der Steuerausfall voraussichtlich auf einen jährlich zweistelligen Millionenbetrag reduziert, erwarte Regierung.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 374/2020 vom 7.4.2020)

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