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Steuerrecht
15.03.2012
Steuerrecht
BFH: Abschaffung der Mehrmütterorganschaft verfassungskonform

Der BFH hat im Beschluss vom 15.2.2012 – I B 7/11 – entschieden: Wurde in Fällen der sog. Mehrmütterorganschaft der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen, so ist § 34 Abs. 1 KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG verfassungskonform in der Weise auszulegen, dass die Voraussetzung der verschärfenden Neuregelung des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 3 KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG, nach der die Organträger-Personengesellschaft selbst mehrheitlich an der Organgesellschaft vom Beginn deren Wirtschaftsjahres an beteiligt sein muss (sog. finanzielle Eingliederung), jedenfalls dann als erfüllt anzusehen, wenn die bisher im Sonderbetriebsvermögen bei der Organträger- Personengesellschaft gehaltenen Anteile (ganz oder anteilig) vor Ablauf des ersten nach Verkündung des StVergAbG endenden Wirtschaftsjahres in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft mit der Folge einer mehrheitlichen Beteiligung i. S. v. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG bertragen werden.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-737-2 unterwww.betriebs-berater.de

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