BFH: Ableitung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft
Durch Urteil vom 22.1.2009 – II R 43/07 – hat der BFH entschieden: Bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkäufen (§ 11 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 BewG) ist ein nach dem Bewertungsstichtag geminderter Kaufpreis maßgebend, wenn bereits am Bewertungsstichtag die Voraussetzungen eines Minderungsrechts objektiv vorhanden waren und die Minderung auch später tatsächlich vollzogen worden ist. § 103 Abs. 2 BewG findet auf die Ermittlung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 (Alt. 1) BewG keine Anwendung.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1043-2