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Steuerrecht
10.11.2014
Steuerrecht
FG Hamburg: Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen

Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 13.5.2014 - 6 K 54/13 - wie folgt entschieden: Eine Ablaufhemmung i. S. d. § 171 Abs. 3 AO wird auch dadurch ausgelöst, wenn ein Antrag vor Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt eingeht und nach Einreichung der Steuererklärung noch nicht verbeschieden worden ist.

 

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