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Steuerrecht
06.07.2009
Steuerrecht
BMF: Abkommen über Auskunftsaustausch nach OECD-Standard mit Bermuda unterzeichnet

Der deutsche Botschafter in London, Georg Boomgaarden, und die stellvertretende Premierministerin Bermudas, Paula Cox, haben am 3.7.2009 in London ein Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Hierzu erklärt das BMF: Das Abkommen über Auskunftsaustausch in Steuersachen berechtigt jede Partei, die andere Partei um Auskünfte in Steuersachen zu ersuchen. Das Abkommen bestätigt die Verpflichtung beider Parteien zu einem offenen und fairen Steuerwettbewerb und insbesondere zur Umsetzung der Standards, wie sie die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet:  Für die Besteuerung relevante Informationen müssen zugänglich sein (das gilt auch für Bankinformationen), und zwar auch dann, wenn noch keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet sind, und diese Informationen müssen auf Ersuchen einer ausländischen Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden können. 


Die Abkommensunterzeichnung ist ein wichtiger Schritt bei den weltweiten Bemühungen um ein internationales Finanzsystem, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Auskunftsaustausch in Steuersachen verzerrt wird. 


Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften.
 

(BMF PM vom 3.7.2009)

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