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Steuerrecht
29.07.2010
Steuerrecht
BMF: Abkommen Deutschland/Monaco gegen Steuerhinterziehung am 27.7.2010 unterzeichnet

Deutschland und das Fürstentum Monaco haben am 27.7.2010 in Berlin ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke abgeschlossen und damit einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung getan. Das Abkommen ermöglicht den deutschen Steuerbehörden den Zugang zu wichtigen Informationen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts notwendig sind. Hierunter fallen sowohl Bankdaten wie auch Informationen zu Eigentumsverhältnissen. Der Datenzugang ist nicht davon abhängig, ob bereits ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Mit der Unterzeichnung des Abkommens erklärt sich Monaco in vollem Umfang dazu bereit, auf der Grundlage des Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch in Steuersachen mit Deutschland zusammenzuarbeiten und damit aktiv den Kampf gegen Steuerhinterziehung zu unterstützen.

(Newsletter BMF vom 27.7.2010)

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