BFH: Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim„ Kaufvertrag“ über Salzabbaugerechtigkeiten
Der BFH hat mit Urteil vom 11.2.2014 – IX R 25/13 – wie folgt entschieden: Der Kaufpreis, den der Inhaber von Salzabbaugerechtigkeiten von einem Energieunternehmen dafür erhält, dass er ihm diese Rechte unwiederbringlich überträgt, stellt sich als – außerhalb des § 22 Nr. 2 i.V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht steuerbarer – Veräußerungserlös dar.
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