BFH: Abgrenzung gewerbliche Einkünfte/ freiberufliche Einkünfte
Der BFH hat im Urteil vom 10.10.2012 – VIII R 42/10 – entschieden:
1. Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
2. Das gilt auch dann, wenn die GmbH lediglich eine Haftungsvergütung erhält und am Vermögen und Gewinn der KG nicht teilhat.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-3170-1 unter www.betriebs-berater.de