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Steuerrecht
08.06.2011
Steuerrecht
BMF: Abgrenzung LuF vom Gewerbe bei Hofladen oder Handelsgeschäft


Das BMF hat sich durch Schreiben vom 27.5.2011 - IV D 4 - S 2230/11/10001 - zu dieser Abgrenzung und zur zeitlichen Anwendung des BMF-Schreibens vom 18.1.2010 - IV D 4 - S 2230/09/10001, BStBl. I 2010, 46, geäußert und klargestellt: „Soweit sich aus diesem Schreiben für einen Steuerpflichtigen Verschlechterungen gegenüber der Richtlinienregelung in R 15.5 Absatz 5 und 6 EStR 2008 ergeben, kann die Richtlinienregelung für diejenigen Wirtschaftsjahre weiter angewandt werden, die vor der Veröffentlichung einer geänderten Richtlinienfassung beginnen."

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