FG Niedersachsen: Abgrenzung Entschädigung/originäre Einkünfte
Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 14.3.2012 - 4 K 79/10 - entschieden: Eine Schadensersatzzahlung stellt nur insoweit eine Entschädigung dar, als sie an die Stelle nicht erzielter Einnahmen tritt. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 20.6.2012)