FG Baden-Württemberg: Abgrenzung Einkünfte aus V+V/gewerbliche Einkünfte im Rahmen des sog. betreuten Wohnens
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 17.2.2016 – 4 K 1349/15 – wie folgt entschieden: Für die Abgrenzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einerseits und derjenigen aus Gewerbebetrieb ist im Rahmen des Vermietens von Wohnungen in Verbindung mit der Erbringung von anderen Leistungen gegenüber den Mieter im Rahmen des sog. betreuten Wohnens (z. B. auch bei sog. Boarding-Häusern) entscheidend, wer die anderen Leistungen gegenüber dem Mieter erbringt. Solange der Kooperationspartner die Leistungen unmittelbar an die Mieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung erbringt, liegen keine gewerblichen Einkünfte des Vermieters vor.
(PM FG Baden-Württemberg vom 26.7.2016)