BFH: Abgeordnetenpauschale verstößt nicht gegen Gleichheitsgrundsatz
Durch Urteil vom 11.9.2008 hat der BFH in gleich drei Verfahren (VI R 63/04, VI R 81/04 und VI R 13/06) seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Abgeordnetenpauschale gefällt: Danach kommt eine Vorlage an das BVerfG nicht in Frage, wenn ein Steuerpflichtiger, der nicht zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestags gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten auf der diesen gewährten steuerfreien Kostenpauschale rügt. Geklagt hatten Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Berufsgruppen (Geschäftsführer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Richter am Finanzgericht). Die gerügte Verfassungswidrigkeit sei – so der BFH – nicht entscheidungserheblich, da die genannten Berufsgruppen nicht mit derjenigen der Abgeordneten vergleichbar sei. Die für Abgeordnete aufgestellten Regelungen könnten daher nicht auf andere Berufsgruppen übertragen werden.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2265-1