Niedersächsisches FG: Abgeltungswirkung einer Strafbefreiungserklärung
Durch Urteil vom 22.10.2008 – 2 K 5/06 (nrkr.) – hat das Niedersächsische FG entschieden, dass die Vorschriften des StraBEG einer Gewinnerhöhung nicht entgegenstehen, wenn der Steuerpflichtige keine Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat. Das ist z.B. der Fall, wenn er eine Ansparrücklage beantragt und dafür Aufzeichnungen erstellt hat. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2598-4 unterwww.betriebs-berater.de