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Steuerrecht
24.03.2016
Steuerrecht
Niedersächsisches FG: Abgeltungsteuer und Werbungskostenabzugsverbot bei Geschäftsführung

Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 22.6.2015 – 7 K 19/13 - entschieden: Werbungskosten, die nach dem 31.12.2008 abfließen, jedoch mit Einnahmen aus Kapitalvermögen, die vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind, in einem Veranlassungszusammenhang stehen, sind bei wortlautgetreuer Auslegung der Übergangsregelung des § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG abziehbar, weil § 20 Abs. 9 EStG nicht anwendbar ist.

Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG ist entgegen der Rechtsprechung des BFH auf solche Fälle aus steuersystematischen und verfassungsrechtlichen Gründen nicht anzuwenden.

 

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