BFH: Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale
Der BFH hat im Urteil vom 15.4.2010 – VI R 20/ 08 – entschieden: Bei der Benutzung eines Fahrzeugs als Arbeitsmittel zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geht die Nr. 4 des § 9 Abs. 1 S. 3 EStG der Nr. 6 dieser Vorschrift vor. Durch die Entfernungspauschale wird auch eine Leasingsonderzahlung abgegolten. Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für Auswärtstätigkeiten und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, kann nach der Rechtsprechung des BFH eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des PKW zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören. Soweit allerdings der Arbeitnehmer den PKW auch für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einsetzt, ist die Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale abgegolten. Der BFH hat zudem klargestellt, dass der sofortige steuerliche Abzug der Leasingsonderzahlung in Höhe des auf die Auswärtstätigkeit entfallenden Nutzungsanteils nicht in Betracht kommt, soweit der Arbeitnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrags die Kraftfahrzeugkosten nach pauschalen Kilometersätzen geltend macht. Durch die Pauschalbetragsrechnung seien ebenfalls sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Kosten abgegolten.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1693-1