EuGH: Abgaben zollgleicher Wirkung – Inländische Abgaben – Einfuhrabschöpfung für in die Flämische Region eingeführten tierischen Dünger
Der EuGH hat mit Urteil vom 2.10.2014 – C-254/13 (Orgacom BVBA) - wie folgt entschieden: Art. 30 AEUV steht einer Abgabe wie der in Art. 21 § 5 des Dekrets der Flämischen Region vom 23. Januar 1991 zum Schutz der Umwelt gegen die Verunreinigung durch Düngemittel in der durch das Dekret vom 28. März 2003 geänderten Fassung vorgesehenen entgegen, die nur bei der Einfuhr von sowohl aus tierischem Dünger als auch aus anderen Düngemitteln bestehenden Düngerüberschüssen in die Flämische Region geschuldet und beim Einführer erhoben wird, während die Abgabe auf in der Flämischen Region hergestellte Düngerüberschüsse beim Hersteller erhoben wird, und die nach anderen Modalitäten als die letztere Abgabe berechnet wird. Insoweit ist es unerheblich, dass der Mitgliedstaat, aus dem die Düngemittelüberschüsse in die Flämische Region eingeführt werden, eine Verringerung der Abgaben bei Ausfuhr dieser Überschüsse in andere Mitgliedstaaten vorsieht.