FG Münster: Abgabe von Zytostatika umsatzsteuerfrei
Das FG Münster hat durch Urteil vom 12.5.2011 - 5 K 435/09 U - entschieden: Die Lieferung von Medikamenten zur Behandlung von Krebserkrankungen (sog. Zytostatika) durch eine Krankenhausapotheke ist umsatzsteuerfrei - und zwar auch dann, wenn die Patienten ambulant therapiert werden. Die Medikamentenlieferungen würden als Nebenleistungen zur Krebstherapie erbracht. Unbeachtlich sei, ob die Heilbehandlung im Rahmen einer stationären Aufnahme der Patienten oder ambulant erfolge. Die Abgabe der Zytostatika durch die Krankenhausapotheke sei für die Krankenhausbehandlung als unerlässlich anzusehen, denn sie fördere die ambulanten Krebstherapien erheblich. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Revision zum BFH zugelassen.
(PM FG Münster vom 9.6.2011)