BFH: Abgabe von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten
Der BFH hat mit Urteil vom 6.6.2019 – V R 39/17 – entschieden: Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabeinnerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeiterbracht wird.