BFH: Abgabe Umsatzsteuerjahreserklärung während des Einspruchsverfahrens
Der BFH hat imUrteil vom3.11.2011 – V R 32/10 – entschieden: Wird eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die gem. § 168 S. 1 AO als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt derNachprüfungwirkt, während eines Einspruchsverfahrens gegen die abgelehnte Änderung der Herabsetzung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids abgegeben, wirdgem. § 365 Abs. 3AOderUmsatzsteuer- Jahresbescheid zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens. Ferner hat der BFH entschieden, dass „Wirtschaftsgut“ i. S. d. § 15a Abs. 1 und 2 UStG und des § 44 Abs. 1 UStDV bei Mastschweinen (Ferkeln), die für das Unternehmen bezogen worden sind, das einzelne Ferkel ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-865-3 unter www.betriebs-berater.de