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Steuerrecht
16.08.2019
Steuerrecht
FinMin Sachsen: Ab sofort „Gewerbesteuerfonds“ als schnellere Hilfe für Gemeinden bei Gewerbesteuerrückzahlungen

Der Freistaat Sachsen unterstützt kreisangehörige Gemeinden ab sofort, wenn sie aufgrund von unerwarteten Gewerbesteuerrückzahlungen in Liquiditätsengpässe geraten. Zur Überbrückung können unkompliziert rückzahlbare, unverzinsliche Hilfen bereitgestellt werden. Dieser sogenannte „Gewerbesteuerfonds“ ist für kreisangehörige Gemeinden immer dann da, wenn große Rückzahlungen nicht oder nur teilweise aus verfügbaren liquiden Mitteln beglichen werden können.

Die Hilfen werden als zweckgebundene Zuweisungen ausgezahlt. Welche Gemeinden den „Fonds“ nutzen können, bestimmt sich nach der Höhe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Vorjahr. Bei Gemeinden mit bis zu 5 000 Einwohnern muss die Gewerbesteuerrückzahlung größer sein als 4,5 Prozent der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Bei Gemeinden mit mehr als 5 000 Einwohnern liegt diese Grenze bei 6 Prozent.

Anträge auf Zuweisungen aus dem „Gewerbesteuerfonds“ sind direkt bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Bis zu einer Antragshöhe von 500 000 Euro erfolgt die Entscheidung durch die Landesdirektion Sachsen. Ab 500 000 Euro entscheidet das Sächsische Staatsministerium der Finanzen.

(PM FinMin Sachsen vom 9.8.2019)

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