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Steuerrecht
09.03.2020
Steuerrecht
LfSt Rheinland-Pfalz: Ab Juni 2020 entfallen Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen

Bürger und Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert.

Diese regelmäßigen Zahlungshinweise werden im ersten Quartal 2020 nun zum letzten Mal verschickt. Ab Juni 2020 wird der Versand dieser Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen komplett eingestellt.

Durch diese Maßnahme spart das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220 000 Euro an Porto- und Papierkosten.

Damit betroffene Bürger auch künftig ihre Steuern pünktlich bezahlen und keine Säumniszuschläge riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung, am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

(Quelle: PM LfSt Rheinland-Pfalz vom 26.2.2020)

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