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Steuerrecht
02.09.2013
Steuerrecht
BZSt: Ab 1.9.2013 keine Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung mehr über www.forwww.formulare-bfinv.de

Zusammenfassende Meldungen sind nach dem 31.8.2013 nur noch mit einer entsprechenden Authentifizierung im ElsterOnline-Portal oder BZStOnline-Portal zu übermitteln. Diese Änderung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung i. V. m. § 150 Abs. 6 AO.

Weitere Informationen unter www.bzst.de/Aktuelles

(BZSt, PM vom 30.8.2013)

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