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Steuerrecht
26.07.2011
Steuerrecht
FinMin. NRW: Ab 1.10.2011 GrESt-Erhöhung auf fünf Prozent

Das FinMin NRW hat mitgeteilt, dass die Grunderwerbsteuer zum 1.10.2011 von 3,5 % auf 5 % angehoben wird. Der Landtag hat das Gesetz am 20.7.2011 verabschiedet. Mit der Erhöhung folgt das Land NRW den Bundesländern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt.

Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrags. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.


(PM FinMin NRW vom 22.7.2011)

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