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Steuerrecht
19.10.2012
Steuerrecht
BZSt: Ab 1.1.2013 ZM nur noch über ElsterOnline-Portal

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 10.10.2012 darauf hingewiesen, dass ab dem 1.1.2013 für die elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung nicht mehr genutzt werden kann. Die Übermittlung der ZM kann zukünftig nur noch über das ElsterOnline-Portal erfolgen. In Deutschland steuerlich nicht erfasste Unternehmer oder Massemelder übermitteln die ZM über das BZStOnline-Portal. Nähere Informationen unter www.bzst.de.
(PM BZSt vom 10.10.2012)

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