Vermittlungsausschuss: AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz nicht verabschiedet
Nicht ganz unerwartet haben die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz am vergangenen Montag nicht stattgefunden. Die für den 2.9.2013 ins Auge gefasste Sitzung wurde nicht einberufen, da (dem Vernehmen nach) SPD und Bündnis 90/Die Grünen ankündigten, die von Koalition und Ländern erarbeiteten Kompromissvorschläge abzulehnen. Ein Zustandekommen des Gesetzes in dieser Legislaturperiode ist vor diesem Hintergrund und dem Erfordernis, dass neben einem erneuten Tagungstermin des Vermittlungsausschusses auch der Bundestag gesondert einberufen werden müsste, höchst unwahrscheinlich. Aufgrund des Diskontinuitätsprinzips, wonach nicht abgeschlossene Gesetzesvorhaben mit Ablauf der Legislaturperiode automatisch ihre Erledigung finden und gegenstandslos werden, muss die Gesetzesinitiative in der folgenden Legislaturperiode in den neuen Bundestag erneut eingebracht werden.
Bis zur Schließung der Gesetzeslücke hinsichtlich des Investmentsteuerrechts muss auf das BMF-Schreiben vom 18.7.2013 zur Fortgeltung des bisherigen Rechts zurückgegriffen werden.