BR: AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz in Vermittlungsausschuss verwiesen
Der Bundesrat hat am 7.6.2013 das sog. AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz in das Vermittlungsverfahren verwiesen (376/13 (B)). Die Länder halten u. a. die Möglichkeit der neu geregelten offenen Investmentkommanditgesellschaft für systemwidrig, Erträge an die Gesellschafter durchzuschleusen und zusätzlich eine steuerfreie Thesaurierung von Veräußerungsgewinnen vorzunehmen. Zudem sei eine Regelung erforderlich, die verhindert, dass ausländische Einkünfte inländischer Anleger dauerhaft steuerneutral gegen die deutsche Besteuerung abgeschirmt werden können. Zur Bekämpfung der sogenannten „Goldfinger-Modelle" hält der Bundesrat zusätzliche Anpassungen des Einkommen-steuergesetzes für notwendig.
àDa der Vermittlungsausschuss am 26.6.2013 die Beratungen zum Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen wieder aufnimmt, ist es wahrscheinlich, dass an diesem Termin auch zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz beraten wird.