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Steuerrecht
28.10.2013
Steuerrecht
Ländervorlage: AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben dem Bundesrat einen Gesetzesantrag (Stand 24.10.2013) zum AIFM-Steueranpassungsgesetz vorgelegt. Der Bundesrat soll am 8.11.2013 hierüber beraten und eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen. Das Gesetz soll als besonders eilbedürftig eingestuft werden, um den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr zu erreichen. Der Gesetzesantrag entspricht im Wesentlichen der vom Bundestag am 16.5.2013 in 2./3. Lesung beschlossenen Fassung, die letztendlich im Vermittlungsausschuss nicht mehr abschließend beraten wurde. Im Vergleich zu dieser Fassung sind nunmehr insbesondere die folgenden zusätzlichen Regelungen enthalten:


-   §§ 4f, 5 Abs. 7 EStG: Steuerliche Sondervorschriften in Bezug auf Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen,


-  § 15b EStG: Erweiterung des sog. „Goldfinger-Modells" zur Vermeidung von Steuerstundungseffekten.


Von den bisher streitigen Punkten sind insbesondere die Regelungen zur Regelpauschalbesteuerung nicht mehr enthalten.


Da scheinbar bzgl. bisher streitiger Punkte Einigkeit erzielt wurde, dürfte mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch vor Jahresende zu rechnen sein.

(PM Bundesrat vom 24.10.2013)


--> Zum „Goldfinger-Modell" erscheint in Kürze ein Beitrag von Jennemann.

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