BMF: AIFM-AnpG – Schreiben zur Anwendung des InvStG
Das BMF hat zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz zur Fortgeltung des bisherigen Rechts (InvStG und UStG) Stellung genommen. Für die Anwendung des InvStG gilt danach Folgendes: Das InvStG ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung des Anwendungsbereichs weiterhin auf Investmentvermögen und Anteilen an Investmentvermögen i. S. d. InvStG in der am 21.7.2013 geltenden Fassung anzuwenden. Das gleiche gilt für Investmentvermögen und Anteile an Investmentvermögen, die nach dem 21.7.2013 nach den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs aufgelegt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Investmentgesetzes an ein Investmentvermögen erfüllen würden. Gleiches gilt für die Anwendung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG.
BMF, Schreiben vom 18.7.2013 – IV C 1 – S 1980- 1/12/10011/IV D 3 – S 7160-h/12/10001
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