BB vor Ort: 62. Fachkongress der Steuerberater
Das Fachinstitut der Steuerberater e. V. hat am 28./29.10.2010 den 62. Fachkongress der Steuerberater in Köln durchgeführt. Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Detlev J. Piltz diskutierten Dr. Steffen Neumann aus dem BMF, Prof. Dr. Norbert Herzig, Bernd Jonas und Prof. Dr. Thomas Rödder zu Anfang die aktuelle Steuerpolitik der Bundesregierung. Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, RiBFH, referierte anschließend die Entscheidung des Großen Senats vom 21.9.2009 (GrS 1/06, BStBl. II 2010, 672) zur Abzugsfähigkeit gemischter Aufwendungen und die Folgeentscheidungen des BFH vom 21.4.2010 – VI R 66/04, BStBl. II 2010, 685, vom 21.4.2010 – VI R 5/07, BStBl. II 2010, 687, vom 9.3.2010 – VIII R 32/07, BFH/NV 2010, 1330, und vom 1.6.2010 – VIII R 80/05, juris) sowie das BMF-Schreiben vom 6.7.2010, BStBl. I 2010, 614. Für den Nachmittag konnten die Teilnehmer zwischen den Themenkomplexen Mittelstand und internationale Besteuerung wählen. Den ersten Komplex bestritten unter der Leitung von Werner Seitz Dr. Martin Strahl (Aktuelle Steuerrechts- und Gestaltungsfragen zu Gesellschafterdarlehen), Dr. Eckhard Wälzholz (Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen), und Dr. Reinhard Geck (Praxiserkenntnisse zur neuen Erbschaftsteuer). Den zweiten Komplex behandelten unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Lüdike Dr. Andreas Roth (Neues zum Betriebsstättenbegriff und Gewinnermittlung), Prof. Dr. Hubertus Baumhoff (Besteuerung von Funktionsverlagerungen) und Dr. Rolf Möhlenbrock (Entstrickung). Die anschließende Diskussion leitete Hermann Brandenberg.
Der Morgen des zweiten Tags war unter der Leitung von Prof. Dr. Rainer Hüttemann dem Bilanzrecht gewidmet. Dr. Ingo Ernsting referierte zur Bilanzpolitik unter dem BilMoG, Markus Hülshoff zur E-Bilanz sowie Manfred Günkel zu ausgewählten Problemen aus dem Bilanzsteuerrecht. Die anschließende Diskussion leitete Ulrich Komander. Der Nachmittag offerierte wiederum die Wahl zwischen den Themenkomplexen Kapitalgesellschaft unter der Leitung von Bernd Jonas einerseits und Steuerstrafrecht und Kapitaleinkünfte andererseits unter der Leitung von Prof. Dr. Guido Förster. Den ersten Bereich bestritten Dr. Gottfried E. Breuniger (Anwendungsfragen des neuen § 8c KStG) und Dr. Norbert Schneider (Organschaft) mit anschließender Diskussion unter der Leitung von Ralf Raschke. Den zweiten Part übernahmen Alexandra Mack (Aktuelles Steuerstrafrecht einschl. internationaler Finanzanlagen) und Dr. Thomas Arntz (Kapitaleinkünfte, Abgeltungsteuer) mit anschließender Diskussion unter der Leitung von Matthias Hensel. Kurz: eine vielfältige und vor allem praxisnahe Veranstaltung, die auf große Resonanz stieß. Den Termin des 63. Fachkongresses der Steuerberater in Köln vom 11. und 12.10.2011 sollte man schon jetzt notieren.