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Steuerrecht
20.12.2016
Steuerrecht
BMF: 5. VermBG: Erstmalige Anwendung des Verfahrens der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung

Das BMF hat festgelegt, dass das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung erstmals anzuwenden ist für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.12.2016 angelegt werden. Die erstmalige Übermittlung hat danach für die in 2017 angelegten vermögenswirksamen Leistungen spätestens bis zum 28.2.2018 zu erfolgen (§ 15 Abs. 1 S. 1 5. VermBG i. V. m. § 93c AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 [BGBl. I 2016, 1679]). Für nach dem 31.12.2016 angelegte vermögenswirksame Leistungen sind danach keine Papierbescheinigungen (Anlage VLI) mehr auszustellen; ein entsprechendes Vordruckmuster wird nicht mehr bekannt gemacht. Die Einzelheiten zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung (Datensatzbeschreibung etc.) werden im Laufe des Jahres 2017 auf der Internetseite www.esteuer.de veröffentlicht. Das BMF-Schreiben vom 23.7.2014 (BStBl. I 2014, 1175) zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes wird zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.

BMF, Schreiben vom 16.12.2016 – IV C 5 – S 2439/16/10001

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