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Steuerrecht
08.12.2010
Steuerrecht
Koalition: 41 Vorschläge zur Steuervereinfachung

Am 3.12.2010 haben Union und FDP eine Liste mit 41 Vorschlägen zur Steuervereinfachung erarbeitet. Wichtige Punkte:
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Er soll von derzeit 920 Euro auf 1000 Euro angehoben werden. Steuerzahler sollen weniger Quittungen für die Werbungskosten einreichen müssen. Entfernungspauschale: Führt ein Arbeitnehmer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und seinem eigenen Kfz zur Arbeit, muss er ein Fahrtenbuch führen. Durch eine Umstellung von einer tageweisen auf eine jährliche Berechnung soll für Betroffene die Notwendigkeit entfallen, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und im Erklärungsvordruck darzulegen. Firmengründung: Wer im Ausland eine Firma gründet oder kauft, muss das dem FA bislang innerhalb eines Monats melden; künftig soll eine Frist von sechs Monaten gelten. Kapitalerträge: Kapitalerträge müssen nach der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer zwar grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahmen bestehen aber, wenn außergewöhnliche Belastungen oder Spenden beim FA geltend gemacht werden sollen. Dann muss der Antragsteller seine Kapitalerträge dem Fiskus vorlegen. Diese Vorgabe soll künftig entfallen. 
Steuererklärung: Wer will, soll künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Die Vereinfachung zielt auf Bürger, die über Jahre hinweg etwa gleich viel verdienen.
Land- und Forstwirte: Bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt bislang eine besondere Steuererklärungsfrist von drei Monaten; diese soll künftig auf fünf Monate verlängert werden. Erbschaft: Hinterlässt ein Erblasser bei einer Bank ein Vermögen, muss diese ab einem Wert von 5 000 Euro den Fiskus informieren. Dieser Betrag soll künftig auf 10 000 Euroangehobenwerden.
Eheleute: Bei der Steuer gibt es derzeit sieben Veranlagungen und Tarifvarianten. Diese sollen auf vier Varianten reduziert werden.
Steuererstattung: Kommt es für zurückliegende Jahre zu einer Steuererstattung (z. B. von Kirchensteuer), ist bei höheren Erstattungsbeträgen bislang eine Wiederaufrollung alter Steuerfestsetzungen notwendig. Diese soll künftig entfallen; vielmehr soll eine Hinzurechnung im Jahr der Erstattung erfolgen.
Kinderbetreuung: Künftig soll auf die Unterscheidung verzichtet werden, ob Kinderbetreuungskosten durch Berufstätigkeit bedingt oder privat veranlasst sind.
Bundestag und Bundesrat sollen die Maßnahmen zur Steuervereinfachung noch vor der Sommerpause 2011 verabschieden. Die Spitzen der Koalition beraten über das Paket am 9.12.2010.
Über die aktuelle Entwicklung berichten wir im BB-Newsletter.
(PM dpa vom 3.12.2010 und 8.12.2010)

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