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Steuerrecht
24.10.2013
Steuerrecht
BFH: 1 %-Regelung bei Überlassung mehrerer Kfz

Der BFH hat mit Urteil vom 13.6.2013 - VI R 17/12 - entschieden:


1. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, so ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der 1 %-Regelung zu berechnen.


2. Die Inhaftungnahme des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 3 Satz 2 EStG ist regelmäßig ermessensfehlerhaft, wenn der Arbeitgeber entsprechend einer Billigkeitsregelung der Finanzbehörden Lohnsteuer materiell unzutreffend einbehält.

Volltext: //BB-ONLINE BBL2013-2645-4 unter http://www.betriebs-berater.de/

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