BFH: 1 %-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenneupreise
Die 1 %-Regelung begegnet insbesondere im Hinblick auf die dem Steuerpflichtigen zur Wahl gestellte Möglichkeit, den vom Arbeitgeber zugewandten Nutzungsvorteil auch nach der so genannten Fahrtenbuchmethode zu ermitteln und zu bewerten, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
BFH, Urteil vom 13.12.2012 – VI R 51/11
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