EU-Kommission: Drei neue Studien zu grenzüberschreitenden Steuerhindernisse, steuerbezogenen Befolgungskosten und die Anwendung und Auswirkungen des möglichen "Reverse-Charge-Verfahrens" in dem EU-MwSt.-System
Am 23.12. hat die EU-Kommission drei neue Studien veröffentlicht, die auf der Kommissionswebseite abrufbar sind.
Removing cross-border tax obstacles (pdf, 3.34 MB)
Personen, die grenzüberschreitend tätig sind, sind möglicherweise mit vielen Hindernissen konfrontiert, wenn es um ihre Steuerangelegenheiten geht. Einige der offensichtlicheren Hürden sind das Sammeln von Informationen über ihre ausländische Steuerposition, Kommunikation in Fremdsprachen oder die Abgabe von Steuererklärungen. Diese Studie untersucht die verschiedenen Hindernisse mit denen Personen konfrontiert sein könnten und analysiert die bestehenden Lösungen auf nationaler Ebene für die wesentlichen grenzüberschreitenden Hindernisse. Der Bericht zeigt anschließend Lösungen auf, die das System einfacher und verständlicher machen, um Abschreckungen zu beseitigen, grenzüberschreitende Tätigkeiten auszuüben. Siehe die Zusammenfassung (pdf, 32 kB).
Compliance costs study (pdf, 2.69 MB)
Diese Studie schätzt die durchschnittlichen steuerbezogenen Befolgungskosten, welche aufgrund grenzüberschreitender Aktivitäten einzelner Personen entstehen. Dies geschieht im Hinblick auf das Verständnis der steuerlichen Hindernisse, die für Personen, deren wirtschaftliche Aktivitäten von grenzüberschreitender Natur sind, existieren. Das Hauptziel ist es, zu erkennen, welche Steuersysteme der Mitgliedstaaten kosteneffizienter als andere erscheinen und den Nachweis über die finanzielle Belastung für Personen innerhalb der Europäischen Union zu erbringen, der von steuerlichen Befolgungskosten (ohne die Kosten der Steuer) hervorgerufen wird. Siehe die Zusammenfassung (pdf, 309 kB).
Ein Reverse-Charge-Verfahren wurde in die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in einer Reihe von spezifischen Fällen eingeführt als Instrument zur Betrugsbekämpfung in bestimmten Sektoren, die anfällig für Betrug sind. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die auf durch den Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 395 der Richtlinie 2006/112/EG (nachstehend „MwSt-Richtlinie“) gewährten Ausnahmeregeln oder der Stillhalteklausel des Artikel 394 dieser Richtlinie beruhen, können die Mitgliedstaaten das Reverse-Charge-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen auf Sektoren oder bestimmte Arten von Geschäften anwenden, die in den Artikeln 199 und 199a der MwSt-Richtlinie aufgeführt sind . Die Studie bezeichnet die Mitgliedstaaten, die von den Möglichkeiten zur Anwendung eines Reverse-Charge-Verfahrens Gebrauch machen und bewertet die wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens, seine Auswirkungen auf den Cashflow und den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen, die es anwenden. Siehe die Zusammenfassung (pdf, 530 kB).