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Steuerrecht
18.06.2010
Steuerrecht
: // BB vor Ort 61. Steuerrechtliche Jahresarbeitstagung der FAStR 10.–12.5.2010

Auf gewohnt hohem Diskussion- und Informationsniveau fand vom 10. bis 12.5.2010 die Jahresarbeitstagung der Fachanwälte für Steuerrecht in Wiesbaden statt. Aktuelle Fragen des Europäische Steuer- und Gesellschaftsrechts (z. B. KSt-Anrechnung, die Switch-Over-Regelung des § 20 Abs. 2 AStG, grenzüberschreitende Organschaft, Zinsen und Dividenden im Europäischen Steuerrecht, Gewinnberichtigung bei verbundenen Unternehmen), das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und die Entwicklung der Unternehmensbesteuerung gerade auch in Erwartung des Umwandlungssteuererlasses des BMF standen im Mittelpunkt des ersten Tages. Aus der gesellschaftsrechtlichen Praxis wurden u. a. die BGH-Entscheidungen zur Nennkapitalbildung im Cash-Pool, zur Frage: sanieren oder ausscheiden?, zur Kapitalaufbringung bei Dienstleistungen und zur Entlastung trotz Verstößen gegen den Corporate Governance Kodex erörtert. Die Besteuerung von Personengesellschaften wurde anhand der Entwicklungen beim Gewerbeverlust, bei der Rechtsprechung zum Sonderbetriebsvermögen von Kapitalgesellschaftsanteilen und Mitunternehmeranteilen, der Probleme bei persönlich haftenden KGaA-Gesellschaftern und der Fragen um DBA diskutiert. Es folgten Anregungen zur Gestaltungsberatung bei Auslandsbeziehungen (u. a. treaty-shopping, Qualifikationskonflikte, Verrechnungspreise, Holdinggesellschaften). Der letzte Tag der Veranstaltung begann mit Fragen zur Umsatzsteuer (z. B. Änderungen beim reverse charge, der ZM und Einschränkungen des Vorsteuerabzugs nach der Seeling-Entscheidung, Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen und Praxisfragen zum ermäßigten Steuersatz für das Hotelgewerbe).
Das neue Erbschaftsteuerrecht wirft in der Praxis etliche Fragen auf, v. a. auch bei der Umstrukturierung von Privatvermögen in begünstigtes Betriebsvermögen sowie die Betriebsvermögensbegünstigung. Die Teilnehmer erörterten Lösungsansätze. Das galt auch für den abschließenden Teil, welcher Bilanzfragen gewidmet war (Rückstellungen bei Wartungsverträgen, Teilwertabschreibungen auf Darlehen, Besteuerung von Immobilieneinkünften einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, Übernahme von Verlusten bei Organschaft, Verlustabzug einer EU-Betriebsstätte, Umqualifizierung von Zinseinkünften).
Kurz: Eine Tagung mit großem Themenspektrum und für Praktiker wertvollen Gestaltungsempfehlungen.

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