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Steuerrecht
07.05.2013
Steuerrecht
FG Düsseldorf: § 8b Abs. 3 S. 3 und 4 KStG verfassungsgemäß

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.10.2012 - 6 K 2439/11 F - wie folgt entschieden: § 8b Abs. 3 S. 3 und 4 KStG sind verfassungsgemäß. Der Wortlaut des § 8b Abs. 3 S. 4 KStG ist dahingehend auszulegen, dass eine „wesentliche“ Beteiligung (mehr als 25 %) i. S. d. § 8b Abs. 3 S. 4 KStG zu irgendeinem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit vorgelegen haben muss. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift sei allerdings, dass das relevante Darlehen zu einem Zeitpunkt ausgereicht wurde, zu dem der Darlehensgeber Gesellschafter war. Das FG hat die Revision zugelassen.

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1173-1 unter www.betriebs-berater.de

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