R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
01.02.2008
Steuerrecht
BFH:

 

Im Urteil vom 8.11.2007 - IV R 34/04 - hat der BFH entschieden, dass bei Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke dann kein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft sondern gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, wenn der Landwirt über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende Aktivitäten entfaltet, die darauf gerichtet sind, den zu veräußernden Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen. Im entschiedenen Fall, der im ergebnis zu einem gewerblichen Grundstückshandel führte, teilte der Landwirt, nachdem er zuvor eine positive Bauvoranfrage erwirkt hatte, ein zuvor im Wege des Tauschs erhaltenes Grundstück in drei Parzellen auf und veräußerte diese mit Notarverträgen vom 3.6.1993 und vom 26. 8. 1993 an drei verschiedene Erwerbergemeinschaften. Schädlich waren unter Zugrundelegung der Gesamtumstände des Falles vorliegend bereits der Erwerb der Grundstücke im Wege des Grundstückstauschs und die im zeitlichen Zusammenhang hiermit eingereichte Bauvoranfrage. Die „Drei-Objekt-Grenze" stand dieser Beurteilung nicht entgegen.

stats