FG Düsseldorf: § 52a Abs. 10 S. 7 EStG i. d. F. des JStG 2009 – kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 30.1.2018 – 13 K 2430/16 E - entschieden: § 52a Abs. 10 S. 7 2. Halbs. EStG i. d. F. des JStG 2009 verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot, da ein Fall der unechten Rückwirkung vorliegt.
(Leitsatz der Redaktion)
--> Das FG hat die Revision zugelassen.