FG Baden-Württemberg: § 11 Abs. 2 DBA Österreich – Besteuerung von Zinseinnahmen einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 25.9.2018 – 6 K 2090/15 - entschieden: § 11 Abs. 2 DBA Österreich weist dem Sitzstaat Österreich vorrangig das Besteuerungsrecht für die streitgegenständlichen Zinseinkünfte zu; ein Besteuerungsrecht Deutschlands ergibt sich weder aus Art. 11 Abs. 2 DBA-AUT 1954 noch aus Art. 11 Abs. 3 DBA-AUT 1954.
(Leitsatz der Redaktion)
-> Das FG hat die Revision nicht zugelassen.