Generalzolldirektion: Verordnung zur Anpassung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung an die Kombinierte Nomenklatur 2018 (BGBl. I 2018, 888)
Mit der am 15.9.2018 in Kraft tretenden Verordnung wird der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/552 der Kommission vom 6.4.2018, durch den die Energiesteuerrichtlinie an die aktuellen Codes der Kombinierten Nomenklatur angepasst worden ist, auf die nationalen Rechtsvorschriften übertragen.
Generalzolldirektion, Schreiben vom 20.8.2018 – V 8105-2018.00005-DIV.A.32(201800166949)
Das Schreiben finden Sie hier: