BMF: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2020
Aufgrund des § 9 Abs. 4a S. 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020 bekannt gemacht (Fettdruck kennzeichnet die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1.1.2019 – BStBl. I 2018, 1354).
BMF, Schreiben vom 15.11.2019 – IV C 5 – S 2353/19/10010 :001
Volltext:BB-ONLINE BBL2019-2838-2