BMF: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Abs. 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1.3.2018, 1.4.2019 und 1.3.2020
BMF, Schreiben vom 21.9.2018 – IV C 5 – S 2353/16/10005