BMF: Steuererklärungsfristen 2016
FinMin NRW, Erlass vom 9.1.2017 – S 0320 – 1 – VA 2
Die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder erläutern, dass die aufgezählten Jahressteuererklärungen für 2016 grundsätzlich bis zum 31. Mai 2017 abzugeben sind. Zugleich wird für Steuererklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, wie in den Vorjahren allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2017 gewährt.
Das entsprechende Schreiben finde Sie unten: