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Steuerrecht
12.01.2017
Steuerrecht
BMF: Steuererklärungsfristen 2016

FinMin NRWErlass vom 9.1.2017S 0320 – 1 – VA 2

Die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder erläutern, dass die aufgezählten Jahressteuererklärungen für 2016 grundsätzlich bis zum 31. Mai 2017 abzugeben sind. Zugleich wird für Steuererklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, wie in den Vorjahren allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2017 gewährt.

Das entsprechende Schreiben finde Sie unten:

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