BMF: Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kalenderjahr 2018 – amtlich vorgeschriebenes Vordruckmuster nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG
Nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG hat der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung
• bei erstmaligem Bezug von Leistungen,
• in den Fällen der steuerschädlichen Verwendung nach § 93 EStG sowie
• bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen
dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 5 S. 1 bis 3 EStG jeweils gesondert mitzuteilen. Das gilt auch für die Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrages, die dem Steuerpflichtigen erstattet werden. Das BMF hat ein neues Vordruckmuster für die Mitteilung bekannt gemacht. Es ist erstmals zur Bescheinigung von Leistungen des Kalenderjahres 2018 zu verwenden.
BMF, Schreiben vom 10.4.2018 – IV C 3 – S 2257-b/07/10002 :018