BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2017
BMF, Schreiben vom 8.12.2016 - IV C 5 - S 2334/16/10004
Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Hierzu: BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2016.
Das entsprechende Schreiben finden Sie hier: