BMF: Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen
BMF, Schreiben vom 31.3.2017 – IV C 1 – S 2252/15/10030 :003
Am 31.3.2017 hat das BMF ein Schreiben zur Behandlung des Kapitalertragsteuerabzugs durch inländische Kreditinstitute bei Treuhandmodellen bekannt gegeben. Das Schreiben betrifft inländische und auch grenzüberschreitende Treuhandmodelle.
Es soll für Rechtsklarheit in den Fällen sorgen, in denen ein inländisches Kreditinstitut (Treuhänderkreditinstitut) seinen Kunden die Möglichkeit verschafft, über eine Treuhandstruktur die Einlagen zinstragend bei dritten Kreditinstituten (Anlageinstituten) anzulegen. Denn dieses Modell führt im Ergebnis dazu, dass der Kunde seine Einlage nicht bei dem Treuhänderkreditinstitut anlegt, bei dem er sein Konto führt, sondern bei dem Anlageinstitut, das der Kunde mit Hilfe des Treuhänderkreditinstituts ausgewählt hat ...
Das entsprechende Schreiben finden Sie in der Anlage.