BMF: Internationales Verständigungs- und Schiedsverfahren – Neufassung der Tz. 5 des Merkblatts
BMF, Schreiben vom 5.4.2017 – IV B 5 – S 1304/0-04
Die Textziffer 5 betrifft den Verzicht auf Durchführung eines Schiedsverfahrens. Im Fall der Beantragung einer tatsächlichen Verständigung durch den Steuerpflichtigen soll deren Abschluss davon abhängig gemacht werden, dass dieser darauf verzichtet, den Inhalt der tatsächlichen Verständigung zum Gegenstand eines Schiedsverfahrens zu machen.