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Steuerrecht
02.08.2019
Steuerrecht
BReg: Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

BB-ONLINE BBL2019-1814-4
Eine zeitgemäße Mobilität muss sich am Ziel orientieren, die Umweltbelastung nachhaltig zu reduzieren, sowie den enormen Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung unter anderem bestrebt, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern. Dabei bildet die Elektromobilität einen zentralen Baustein für eine zukunftsgerechte Fortbewegung.

Die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr werden dabei an der Quelle weiter reduziert. Dies dient der Luftreinhaltung und der Verbesserung der Luftqualität in den Städten. Hierzu muss die Elektromobilität als Zukunftstechnologie weiter vorangebracht werden und die bestehende Förderkulisse ergänzt werden.

Die Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs. Durch die Vergrößerung des Anteils von Elektroautos kann eine maßgebliche Reduzierung der CO2-Emissionen und Schadstoffbelastungen durch den Straßenverkehr bewirkt werden. Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen. Über die bereits bestehenden Vorteile für Elektroautos hinaus bedarf es einer Verstärkung und Verstetigung der steuerlichen Anreize, um diese Ziele zu erreichen.

Außerdem hat sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Hierzu gehören weitere Maßnahmen zur Digitalisierung und Vereinfachung sowie zur Umsetzung von EU-Recht.

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