BMF: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG – Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG fr Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2017
BMF, Schreiben vom 11.1.2017 – IV C 7 – S 3225/16/10001
Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2017 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Das Schreiben finden Sie unten: